Nach entsprechender Diagnostik stehen Ihnen je nach Befund und Wunsch die konservative Therapie, die operative Entfernung der erkrankten Venenanteile oder die schonende Behandlung mittels Laser in unserer Praxis unter ambulanten Bedingungen zur Verfügung. Weitergehende Informationen über den Ablauf der Laserbehandlung finden Sie weiter unten auf der Seite als Videosequenz. Die Behandlung mittels operativer Technik wird von allen Kassen getragen, die Behandlung mittels Lasertechnik jedoch nicht von allen gesetzlichen Kassen übernommen.
Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlung mittels Laser übernimmt, erfahren Sie hier. Sollten Ihre Krankenkasse nicht aufgeführt sein, kann in einer Einzelfallprüfung ggf. doch eine Kostenübernahme erreicht werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Sollte sich bei der Diagnostik herausstellen, dass Sie lediglich unter Besenreiser leiden und diese von Ihnen als kosmetisch störend empfunden werden, können diese in der Praxis unter ambulanten Bedingungen als Selbstzahlerleistung „sklerosiert/ verödet“ werden.